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13 Mär. 2003, Deutschland |
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SiGeKo nach Unfall verurteilt, Das strafrechtliche Risiko ist groß
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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator hat pflichtwidrig gehandelt |
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Erstmals ist jetzt nach einem Arbeitsunfall ein SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) zu 70 Tagessätzen plus Verfahrenskosten verurteilt worden. Begründung für das Urteil: Der SiGeKo hatte nicht die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt und abgestimmt.
lesen Sie weiter: Arbeitnehmerschutzgesetz ernst nehmen
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